Komm in Partnerschaft mit "EDEN - Vision des Lebens" und unterstütze den Dienst regelmäßig – durch dein Gebet und deine Spende.

 

Konto des Vereins "EDEN - Vision des Lebens"

VR-Bank Coburg eG

IBAN:    DE59 7836 0000 0001 3666 53

BIC:   GENODEF1COS

 

 

Auszug aus der Satzung unseres Vereins:

 

 

§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

 

(1) Steuerbegünstigte Zwecke

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

(2) Konkreter Förderzweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von:

a) der christlichen Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO),

b) der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),

c) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO),

d) der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),

e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), sowie

f) mildtätiger Zwecke.

 

(3) Maßnahmen

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) Anleitung von Menschen in Gebet und Anbetung durch das Angebot von regelmäßigen Gebets-, Anbetungs- und Segnungszeiten;

b) die Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der christlichen Religion insbesondere in Gottesdienstform, Konferenzen, Fachtagungen und Seminaren;

c) die Durchführung von Veranstaltungen mit Inhalten der Kunst- und Kultur insbesondere von Ausstellungen, Konzerten und Kursen;

d) den Schutz und der Pflege von Denkmälern mitsamt der sie umgebenden, historischen Kulturlandschaft, insbesondere das Gebäude-Ensemble der Ernstfarm in Coburg mit dem dazugehörigen Gelände;

e) den Besitz und Erwerb von Eigentum und dessen Erhalt soweit dies der Verwirklichung des Vereinszweckes des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dienlich ist;

f) die Durchführung von Veranstaltungen (Seminaren, Kursen und Vorträgen) zur Förderung des Verständnisses eines ökologisch nachhaltigen Lebensstiles zu verschiedenen ökologischen Themen auch unter Nutzung eines Lehrpfades für (Wild)Obst, Kräuter u.a.;

g) des Schutzes und der Pflege von Natur und Landschaft zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils durch ökologische Bewirtschaftung (Nachhaltigkeit, artgerechte Tierhaltung und ökologischen Anbau von Lebensmitteln);

h) die Herstellung, Verbreitung und Bereitstellung von analogen und digitalen Schulungs- & Infomaterialien im Sinne des Gesellschaftszwecks zur Öffentlichkeitsarbeit;

i) die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO im Rahmen der Möglichkeiten der Gesellschaft, als Ausdruck des vollen Evangeliums, bei Bedarf und in Notfällen durch Geld- und Dienstleistungen, sowie durch eine Begleitung insbesondere in herausfordernden Lebenslagen insbesondere durch Seelsorgerische Begleitung, Schulung und Beratung.

 

(4) Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.